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LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - L 27 R 1437/05 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
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- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - L 27 R 1437/05
Das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Urteilen vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) die Systementscheidung ebenfalls für verfassungsrechtlich unbedenklich erklärt.- das Eigentum der Klägerin, das sie in Form von Ansprüchen und Anwartschaften aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland mitgebracht hat, umfassend zu achten, die Ansprüche auf Rente aus der SV und auf Zusatzrente aus der FZR sowie auf Zusatzversorgung in Übereinstimmung mit dem Zahlbetragsschutz des EV, zum 31. Dezember 1991 erhöht um 6, 84 % und ab 1. Juli 1990 (zunächst fiktiv) angepasst wie die Löhne und Einkommen im Beitrittsgebiet, zu berücksichtigen und ab Rentenbeginn nach den gleichen Konditionen zu gewähren, wie sie vom EV für Bestandsrentner vorgesehen und vom BVerfG (BVerfGE 100, 1 ff.) bestätigt wurden;.
- die Anpassungen der Rente sowie die Rentenangleichung Ost an West seit dem 1. Juli 2000 bis zum Rentenbeginn fiktiv und fortlaufend bis Rentenende nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG durchzuführen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die "Anpassung Ost" nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28. April 1999 unter Eigentumsschutz steht (BVerfGE 100, 1 (44, 54)), wobei die Anpassung die jährliche Inflationsrate nicht unterschreiten darf (B 4 RA 120/00);.
Die mit der Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und aus dem Zusatzversorgungssystem in das gesamtdeutsche Recht verbundene Gewährung nur einer Rente und die Beschränkung der versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen durch die Beitragsbemessungsgrenzen West sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. August 2002, 1 BvR 596/98, BVerfGE 100, 1, 40).
- BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R
Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2010 - L 27 R 1437/05
Denn die ursprüngliche Rentenwertfestsetzung wird durch die Rentenanpassungsentscheidungen weder geändert noch ersetzt; die Rentenwertfestsetzung bildet vielmehr lediglich die Grundlage für die Rentenanpassungsentscheidung (siehe etwa BSG, Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 41/02 R, SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).